Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Stadt Teuschnitz beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Modul 1:
Beginn Bestandsaufnahme Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Teuschnitz in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt. Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
IST-Versorgung
Nutzungsbedingungen
Verpflichtungserklärung*
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Modul 2:
Markterkundung Bekanntmachung Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Teuschnitz gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 15.12.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 08.12.2021 endet!
Markterkundung_Bekanntmachung