Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet Teuschnitz unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer gemäß der aktuellen Hundesteuersatzung der Stadt Teuschnitz. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft und Rasse der Stadt Teuschnitz melden. Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes bei der Stadt Teuschnitz melden. Bei Anmeldung des Hundes gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie in der Stadtkasse während der allgemeinen Geschäftszeiten vornehmen. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Stefanie Müller (Tel. 09268 / 972-11) gerne zur Verfügung.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich alle Hundehalter darum bitten, die Hinterlassenschaften ihrer treuen Begleiter nicht einfach auf Straßen, Wegen, Plätzen, Radwegen, dem Begleitgrün usw. liegen zu lassen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, diese mittels eines Hundekotbeutels aufzunehmen und über die bestehenden Abfallkübel bzw. den Hausmüll zu entsorgen. Wir werden im Frühjahr seitens der Stadt weitere Beutelspender und Abfallkörbe aufstellen. Ich glaube, dass es im Sinne aller ist, wenn unsere öffentlichen Flächen sauber gehalten werden und wir uns für Einheimische und Gäste mit einem ordentlichen Ortsbild präsentieren.

Frank Jakob
Erster Bürgermeister