Teuschnitz bleibt beim bisherigen Umsatzsteuerrecht
Stadtratssitzung vom 25.10.2016
Anfang 2016 ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz in Kraftgetreten. Bisher waren Gemeinden nur in Ausnahmefällen der Umsatzsteuer unterworfen. Die wird künftig auf alle Bereiche der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinde ausgeweitet – wie beispielsweise Abwasserbeseitigung oder Schwimmbad.
Die Neuregelung gilt grundsätzlich für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2017. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die derzeitige Rechtslage bis Ende 2020 beizubehalten. Das Gremium beschloss, hiervon Gebrauch zu machen. Informationen: Die Wickendorfer Wehr wurde von der Kreisbrandinspektion besichtigt. Der Prüfbericht fiel in allen Punkten sehr gut aus, was von der Bürgermeisterin gewürdigt wurde. Die Bürgerbeteiligung für die Gestaltung des Bereichs Festplatz, Kulturwiese und Spielplatz hat stattgefunden. Anregungen sind weiterhin möglich. Am Sonntag wurde der aus Teuschnitz stammende Pfarrer Holger Fiedler zum Dekan von Hof sowie Pfarrer Andreas Seliger - ein gebürtiger Haßlacher - als sein Stellvertreter ernannt. Ein großer Erfolg mit rund 1.000 begeisterten Besuchern waren die „Erlebnistage Körper, Seele, Geist“ am Wochenende in der Arnika Akademie, ausgerichtet vom Arbeitskreis Gesundheit von „Kronach Creativ“. Der Arnikaverein übernahm die Bewirtung. „Das war eine bombastische Sache“, lobte Weber. hs