LebensRETTER112 – Erste Hilfe in 112 Minuten
Erreiche mit uns das Ziel: 1.000 LebensRETTER in Kronach Stadt & Land, denn jeder kann Leben retten. In 112 Minuten schulen wir die wichtigsten Maßnahmen der Lebensrettung in Akutsituationen.
Die Hemmschwelle zu einem freiwilligen Besuch eines Ersten-Hilfe-Kurses mit neun Unterrichtseinheiten ist für viele sehr hoch. In verschiedenen Zusammenhängen ist Erste Hilfe verpflichtend. Anhand statistischer Erhebungen wird allerdings deutlich, dass lediglich ein Prozent der Teilnehmenden aus eigener Motivation einen solchen Kurs besuchen. Diese Erkenntnis und der Wunsch der Bevölkerung nach kurzen intensiven Schulungen findet sich im „LebensRETTER112“ wieder.
Es gibt sehr effektive Maßnahmen, welche bei einem lebensbedrohlichen Zustand von jedermann, in jeder Lebenslage angewendet werden können. Hierdurch ist es meist sogar ohne Hilfsmittel möglich Leben zu retten! Folgende Schwerpunkte werden behandelt:
• Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
• Freimachen der Atemwege
• Reanimation („Prüfen – Rufen – Drücken“)
• Anwendung eines Defibrillators
• Stillen lebensbedrohlicher Blutungen (Kompressionsverband)
• Herzinfarkt, nicht bagatellisieren, sondern entschlossen handeln!
• Schlaganfall, ein Notfall, verlier keine Zeit!
Dauer: ca. 112 Minuten, Kosten: 25 € pro Teilnehmenden
Nach dem Kurs erhalten die Teilnehmenden jeweils einen hochwertigen Schlüsselanhänger aus Holz.
Von der Konzeption ist auch Landrat Klaus Löffler als Schirmherr überzeugt. Unterstützen Sie unsere Kampagne und tragen aktiv zur Sicherheit bei!
Für interessierte Gruppen ab 10 Personen bieten wir auch Exklusivtermine und für Gruppengrößen ab 16 Personen eine vergünstigte Pauschale an. Nähere Informationen erteilt das Team der EH-Breitenausbildung.
Termine und Anmeldungen sind über unsere Homepage: www.brk-kronach.de (Kurse) möglich. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne ans Team der EH-Breitenausbildung: erste-hilfe.kronachbrk.REMOVE-THIS.de oder Tel: 09261 60 72-103.
Achtung:
Der LebensRETTER112 ist nicht für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gültig und kann auch nicht über den Unfallversicherungsträger für betriebliche Ersthelfende abgerechnet werden. Er ersetzt nicht den klassischen Erste-Hilfe-Kurs!