Hundesteuer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vom Stadtrat der Stadt Teuschnitz wurde am 20.09.2021 eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Die entsprechenden Hundesteuer-Bescheide wurden von der Verwaltungsgemeinschaft Teuschnitz im Januar 2022 verschickt.
Wir möchten nun darauf hinweisen, dass die Hundesteuer für die Stadt Teuschnitz und deren Stadtteile zum 01.04.2022 zur Zahlung fällig wird.
Diese beträgt:
40,00 € pro Hund,
300,00 € pro Listenhund bzw.
150,00 € pro Listenhund mit Wesenstest.
Sie haben noch keinen neuen Bescheid erhalten oder haben eine individuelle Frage zur Hundesteuer? Dann steht Ihnen Frau Müller unter der Tel. 09268 972 11 oder per Mail (stefanie.mueller@vgem-teuschnitz.de) gerne zur Verfügung.