Stadtratssitzung vom 13.03.2017

„Im Stadtteil Teuschnitz haben sich Holzlagerungen auf Stadtgrund ohne Erlaubnis eingebürgert. Nicht nur, dass es nicht erlaubt ist, auf einem fremden Grundstück Holz zu lagern, es entstehen der Stadt Aufwand und Kosten für die Aufräumarbeiten und Sanierungsmaßnahmen in den Grundstücken, Entwässerungsgräben und auf den Wegen“, ärgerte sich die Bürgermeisterin.

Eine Kommune sei nicht verpflichtet, Holzlagerplätze zu betreiben. Im Flurbereinigungsverfahren wurden drei offizielle Holzlagerplätze in Teuschnitz ausgewiesen: am Verbindungsweg Finkenmühlstraße/Galgenberg, Rotlohe und der Hirschfelder Steig. Auf Vorschlag von Stefan Raab (CSU/FWG) kam man überein, dass Eigentümer, falls diese keine andere Lagermöglichkeit hätten, das Holz bis zu vier Wochen auf Stadtgrund lagern dürften. Hierfür müssten sie vorher bei der Stadt zwecks Genehmigung nachfragen. Nach vier Wochen wird ein Euro pro Festmeter festgesetzt. Die Ablagestelle muss aufgeräumt werden. Unerlaubte Holzablagerungen werden wie bislang mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft.