Fehler bei der Wasser-/ und Kanalgebührenabrechnung 2021
Im Zuge der Wasser- und Kanalgebührenabrechnung 2021 ist systemseitig ein Fehler unterlaufen. Die zukünftigen Abschläge für das Jahr 2022 wurden versehentlich mit 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Dieser Fehler betrifft nur Firmen bzw. Personen, die umsatzsteuerpflichtig sind. Privatpersonen sind davon nicht betroffen.
Die Umsatzsteuerpflichtigen, die eine neue Abrechnung benötigen, werden gebeten, sich bis 07.02.2022 unter der 09268 / 972-11 bzw. unter stefanie.muellervgem-teuschnitz.REMOVE-THIS.de zu melden.