Gewässerrandstreifen in Bayern

Überprüfung Gewässerrandstreifen (II. Kulisse)

Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Diese Kulisse ist sowohl über den Bayernatlas der Bayrischen Vermessungsverwaltung als auch den Umweltatlas des Bayrischen Landesamts für Umwelt online einsehbar. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.

Für das Vorhaben werden sämtliche Gewässer im Amtsbezirk des Wasserwirtschaftsamtes Kronach überprüft. Es wird eine landkreisweise Begehung der Gewässerverläufe auf Ebene der Einzugsgebiete erfolgen. Für die entsprechend notwendigen Grundstücksbetretungen bitten wir um Verständnis. Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifenkulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und die Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer im Landkreis. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils 5 Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Bei Unklarheiten kann von Betroffenen gerne über das Wasserwirtschaftsamt Kronach Auskunft eingeholt werden.

Hier können Sie den Flyer Gewässerrandstreifen in Bayern - Information zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" herunterladen.