Abgabe von FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und Bedürftige
Ergänzend zu den bisherigen Unterstützungsleistungen stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ab sofort FFP2-Masken für pflegende Angehörige und Bedürftige zur Verfügung. Die Ausgabe der Masken erfolgt über die Städte und Gemeinden in Bayern.
(Die Abgabe der Masken erfolgt nur unter Vorlage der entsprechenden Bescheinigung und unter Einhaltung der allgemeingültigen Corona-Regeln und hygienischen Vorschriften (Maskenpflicht, Handhygiene, Abstand.)
Berechtigte Bürger aus Teuschnitz können Ihre Masken während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses Teuschnitz abholen.
Bürger aus Reichenbach und Tschirn erhalten Ihre Masken in den jeweiligen Rathäusern.
Reichenbach:
Montag und Mittwoch von 9:30 – 12.00 Uhr und Freitag von 16.30 – 18.00 Uhr
Tschirn:
Mittwoch von 10.00 – 12.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 11 Uhr
(bitte an der Kanzlei klingeln)
Schutzmasken für pflegende Angehörige
• Für die Hauptpflegeperson werden drei Schutzmasken ausgegeben
• Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse zur Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung
• Die Masken sind in der Gemeindeverwaltung der pflegebedürftigen Person abzuholen
Schutzmasken für Bedürftige
• Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt
• Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Arbeitssuchende nach dem SGB II Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln
• Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z.B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht